Der United States Tax Court hatte sich in dem Fall mit der Wegzugsbesteuerung (exit tax) eines Deutschen aus den USA zu beschäftigen. Dieser wendete ein, dass er nach den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens kein U.S. resident war. Ferner wendete er ein, dass er kein covered exatriate sei, da er in den letzten 15 Jahren nicht 8 Jahre U.S. resident gewesen sei. Das Gericht wies die Einwendungen zurück.