Erbschaftsteuer UK: neuer Freibetrag für das Familienheim

Mit Wirkung für Sterbefälle ab dem 6. April 2017 wurde ein zusätzlicher Freibetrag für das Familienheim eingeführt.

Der Nachlass ist zu einem zusätzlichen Freibetrag für das Familienheim berechtigt (RNRB), wenn- der Erblasser am oder nach dem 6. April 2017 verstorben ist,- der Erblasser Eigentümer eines Familienheims oder eines Teils davon war und dieses in seinen Nachlass (estate) gefallen ist- die Abkömmlinge (z.B. Kinder oder Enkel) das Familienheim erben,- der Wert des Nachlasses nicht höher als £2 Mio. ist (sonst wird er in Stufen gekürzt). 

Der Betrag wird jährlich erhöht und beträgt in den nächsten Jahren 

  • £100,000 von 2017 bis 2018
  • £125,000 von 2018 bis 2019
  • £150,000 von 2019 bis 2020
  • £175,000 von 2020 bis 2021

Der ungenutzte Freibetrag des Ehegatten kann auf den Überlebenden übertragen werden. 

Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie hier

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